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Wegfall Ausweiskopie

Die Beauftragung einer Signaturkarte wird für Sie ab sofort deutlich vereinfacht. Es ist nicht länger erforderlich, dass Sie eine Ausweiskopie erzeugen und diese dem Auftrag für eine Signaturkarte beilegen müssen.

Falls Sie die Eintragung Ihres Doktortitels ins Zertifikat wünschen und dies im Auftrag angegeben haben, müssen Sie entweder eine Ausweiskopie (sofern der Doktortitel im Ausweis eingetragen ist) oder eine Kopie Ihrer Promotionsurkunde dem Auftrag beifügen.

Ausnahme: Wenn Sie uns die Empfangsbestätigung für Ihre Signaturkarte postalisch übermitteln möchten, benötigen wir weiterhin als Anlage entweder eine Kopie des unterschriebenen Auftragsformulars oder alternativ eine unterschriebene Kopie Ihres Ausweisdokuments. Die Anlage zur Empfangsbestätigung ist erforderlich, damit wir prüfen können, ob die Empfangsbestätigung wirklich von Ihnen, als Inhaber der Signaturkarte, kommt.

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